Finanzordnung

Diese Finanzordnung regelt den Umgang mit dem Gemeinschaftsvermögen, den Einnahmen und den Ausgaben des Vereins.

 

(1)
Die Finanzierung des Vereins erfolgt:
(a) aus den Beiträgen der Mitglieder;
(b) aus den Einnahmen von Modelleisenbahnausstellungen, Spenden, Zuwendungen, usw.

 

(2)
Die finanziellen Mittel werden verwendet für:
(a) Betriebskosten und Verwaltungsausgaben des Vereins
(b) Anschaffung von Arbeitsmitteln, Materialien und Modellbahnartikel für die Arbeit des Vereins
(c ) Durchführung gesellschaftlicher Veranstaltungen/Exkursionen des Vereins.

 

(3)
Über die Mittelverausgabung entscheidet der Vorstand. Er ist über diese der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig und hat hierzu eine lückenlose Nachweisführung über alle Einnahmen und Ausgaben zu sichern.

 

(4)
Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich und erhält für seine Vereinstätigkeit keinerlei Vergütung.

 

(5)
Die Nachweise über die Einnahmen und Ausgaben sind 5 Jahre aufzubewahren.


(6)
Für alle materiellen Vermögenswerte sind Inventarnachweise zu führen.

 

(7)
Die  Kontrolle der Einhaltung dieser Finanzordnung sowie gesetzlicher Regelungen obliegt den von der Mitgliederversammlung gewählten Kassenprüfern.

 

(8)
Der  Vorstand ist verpflichtet, über die finanzielle Arbeitsfähigkeit des Vereins zu wachen. Der Gesamtfinanzbestand  darf  den jährlichen Ausgabebedarf (Mietkosten, Energiekosten, Reparaturkosten) des Vereins nicht  unterschreiten.  Der Jahresbedarf wird budgetiert .